Unterrichtszeiten

Dadurch, dass die Schüler aus den einzelnen Ortsteilen teilweise nach Pflaumloch bzw. Utzmemmingen pendeln müssen, verschieben sich die Unterrichtszeiten zwischen den beiden Standorten um 10 Minuten.

Goldbergschule Pflaumloch

          1. Stunde:  7.40 - 8.25 Uhr               

          2. Stunde:  8.30 - 9.15 Uhr

              15 Minuten Pause

          3. Stunde:  9.30 - 10.15 Uhr

          4. Stunde:  10.20 - 11.05 Uhr

              10 Minuten Pause

          5. Stunde:  11.15 - 12.00 Uhr

          6. Stunde:  12.05 - 12.50 Uhr

Schule Utzmemmingen

          1. Stunde:  7.50 - 8.35 Uhr

          2. Stunde:  8.40 - 9.25 Uhr

              15 Minuten Pause

          3. Stunde:  9.40 - 10.25 Uhr

          4. Stunde:  10.30 - 11.15 Uhr

              10 Minuten Pause

          5. Stunde:  11.25 - 12.10 Uhr

          6. Stunde:  12.15 - 13.00 Uhr

Entschuldigungsregelung

Krankheit

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, so muss es spätestens morgens vor Unterrichtsbeginn krankgemeldet werden. Dies geschieht über das Abwesenheitsmodul der Stay Informed App.

Eine schriftliche Entschuldigung muss dann sofort bei Wiedererscheinen bzw. bei mehreren Fehltagen spätestens am 3. Fehltag vorliegen. Ein Foto davon gilt als vorläufige schriftliche Entschuldigung, das Original ist dann bei Wiedererscheinen vorzulegen. (Entschuldigungsformulare stehen unten als Download zur Verfügung.)

Bitte beachten Sie, dass es Ihre Aufgabe als Eltern ist, den versäumten Unterrichtsstoff zu besorgen und diesen mit Ihrem Kind nachzuarbeiten.

Bei einer Erkrankung/Verletzung während der Unterrichtszeit meldet sich Ihr Kind bei der zuständigen Lehrkraft. Diese versucht eine bei den Notfallkontakten aufgeführte Person zu erreichen. Ihr Kind MUSS anschließend von der Schule abgeholt werden und gilt für diesen Tag als entschuldigt.

 

Beurlaubung

Soll Ihr Kind aus einem vorhersehbaren Grund vom Unterricht befreit werden, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen. Handelt es sich nur um eine Unterrichtsstunde, ist die jeweilige Fachlehrkraft zuständig. Bei bis zu zwei Fehltagen muss dies beim Klassenlehrer beantragt werden. Über alle weiteren Unterrichtsbefreiungen entscheidet die Schulleitung.

 

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Termine für Ihre Kinder nicht in die Unterrichtszeit legen.

 

Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt das Fernbleiben vom Unterricht als unentschuldigt und es muss mit entsprechenden Konsequenzen gerechnet werden.

Hausordnung

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